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Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wunstorf
Im Bereich des Arbeitsrechts vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber umfassend bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch einseitige Kündigung oder einvernehmlichen Auflösungsvertrag gem. § 311 Abs. 1 BGB i.V.m. § 623 BGB, unter besonderer Berücksichtigung der materiell-rechtlichen Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) sowie der verfahrensrechtlichen Regelungen des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG).
Anwalt für Kündigungsschutz – Ich vertrete Ihre Interessen als Arbeitnehmer
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen oder eine angemessene Abfindung verhandeln möchten, unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Arbeitnehmer. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Kündigungsschutz prüfe ich Ihre rechtliche Situation, entwickle eine individuelle Strategie und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.
Mein Ziel ist es, Ihre rechtliche Position zu stärken, unwirksame Beendigungsvereinbarungen anzugreifen und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für die Beendigung oder den Fortbestand Ihres Arbeitsverhältnisses zu erreichen.
Kündigung erhalten? Ich prüfe Ihre Kündigung und Ihre Erfolgsaussichten
Nach Erhalt einer Kündigung prüfe ich zunächst, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet und ob die gesetzlichen Voraussetzungen des Kündigungsschutzes erfüllt sind. Dabei berücksichtige ich insbesondere die Betriebsgröße, Ihre Beschäftigungsdauer, mögliche Sonderkündigungsschutzrechte und die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen.
Ich untersuche, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und ob formelle oder materielle Unwirksamkeitsgründe vorliegen. Dazu gehören beispielsweise Fehler bei der Sozialauswahl, eine fehlerhafte Betriebsratsanhörung, Verstöße gegen besondere Kündigungsschutzvorschriften oder eine Kündigung aus unzulässigen Motiven.
Wichtig: Für die Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Deshalb prüfe ich frühzeitig, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre Rechte zu wahren und einen möglichen Verlust Ihrer Ansprüche zu vermeiden.
Neben ordentlichen Kündigungen berücksichtige ich auch Änderungskündigungen, Eigenkündigungen, Aufhebungsverträge und weitere Umstände, die für die rechtliche Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses relevant sind.
Aufhebungsvertrag prüfen und Klageverzicht vermeiden
Ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Folgen für Ihre berufliche und finanzielle Zukunft haben. Deshalb prüfe ich angebotene oder bereits abgeschlossene Aufhebungsverträge sorgfältig auf ihre Wirksamkeit und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen.
Dabei achte ich insbesondere auf die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform, die Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln und die Transparenz der vom Arbeitgeber vorformulierten Regelungen. Ich prüfe außerdem, ob Vereinbarungen über den Beendigungszeitpunkt, die Abfindung, Resturlaub, Freistellung, Arbeitszeugnis und die Rückgabe von Firmeneigentum Ihren Interessen entsprechen.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Beratung liegt auf Klageverzichtsklauseln. Ich untersuche, ob Sie wirksam auf eine Kündigungsschutzklage verzichten sollen und ob die Vereinbarung einer rechtlichen Prüfung nach den §§ 305 ff. BGB standhält. Dabei berücksichtige ich insbesondere, ob eine angemessene Gegenleistung vorgesehen ist oder ob der Arbeitgeber mit einer Kündigung unzulässigen Druck ausgeübt hat.
Ich unterstütze Sie dabei, nachteilige Vertragsbedingungen zu erkennen, Verhandlungsspielräume zu nutzen und Ihre rechtlichen Möglichkeiten vor einer Unterschrift auszuschöpfen.
Abfindung verhandeln: Ich setze mich für Ihre finanziellen Interessen ein
Eine Abfindung kann einen wichtigen finanziellen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes darstellen. Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht jedoch nicht in jedem Kündigungsfall. Deshalb prüfe ich, auf welcher rechtlichen oder vertraglichen Grundlage eine Abfindung verlangt werden kann und welche Verhandlungsmöglichkeiten bestehen.
Ich untersuche insbesondere, ob die Voraussetzungen eines Abfindungsanspruchs nach § 1a KSchG erfüllt sind. Bei einer entsprechenden betriebsbedingten Kündigung kann die gesetzliche Abfindungsregelung greifen, wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben auf die Abfindung bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage hinweist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die gesetzliche Berechnungsgrundlage beträgt grundsätzlich ein halbes Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr. Bei mehr als sechs Monaten wird die Beschäftigungsdauer auf ein volles Jahr aufgerundet.
Darüber hinaus verhandle ich für Sie über vertragliche Abfindungen, beispielsweise im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, einer außergerichtlichen Einigung oder eines gerichtlichen Vergleichs. Dabei berücksichtige ich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, Ihre Beschäftigungsdauer, die wirtschaftlichen Folgen der Beendigung und die konkreten Umstände Ihres Arbeitsverhältnisses.
Mein Ziel ist es, eine Lösung zu erreichen, die Ihre Interessen bestmöglich berücksichtigt.
Kündigungsschutzklage: Ich vertrete Sie vor dem Arbeitsgericht
Wenn eine Kündigung unwirksam sein könnte, prüfe ich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und übernehme bei entsprechender Beauftragung die prozessuale Vertretung. Ich formuliere die erforderlichen Klageanträge, arbeite die rechtlich relevanten Argumente heraus und berücksichtige sämtliche in Betracht kommenden Unwirksamkeitsgründe.
Dazu gehören insbesondere:
- fehlende soziale Rechtfertigung der Kündigung,
- Fehler bei der Sozialauswahl,
- Verstöße gegen besonderen Kündigungsschutz,
- formelle Mängel der Kündigung,
- eine fehlerhafte oder unterbliebene Betriebsratsanhörung,
- Verstöße gegen das Maßregelungsverbot,
- rechtliche Einwände gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch weitere Kündigungen oder Vereinbarungen.
Ich achte darauf, dass die Kündigungsschutzklage auf den konkreten Beendigungstatbestand zugeschnitten ist und die prozessual erforderlichen Anträge rechtzeitig gestellt werden. Denn eine sorgfältige Prozessführung ist entscheidend, um Ihre Rechte wirksam zu sichern.
Mein Ziel ist es, entweder den Fortbestand Ihres Arbeitsverhältnisses durchzusetzen oder eine wirtschaftlich und rechtlich tragfähige Einigung mit dem Arbeitgeber zu erreichen.
Folgekündigungen und weitere Beendigungstatbestände rechtzeitig berücksichtigen
Nicht immer bleibt es bei einer einzigen Kündigung. Arbeitgeber sprechen mitunter während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens weitere Kündigungen aus oder berufen sich auf andere Beendigungsgründe.
Ich prüfe deshalb, ob neben der Kündigungsschutzklage eine ergänzende allgemeine Feststellungsklage sinnvoll ist. Damit kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen geklärt werden, ob das Arbeitsverhältnis über den konkret angegriffenen Beendigungszeitpunkt hinaus fortbesteht.
Geht Ihnen während des laufenden Verfahrens eine weitere Kündigung zu, prüfe ich, wie diese prozessual in das Verfahren einbezogen werden muss. Dabei berücksichtige ich insbesondere die gesetzlichen Fristen und die Möglichkeiten, weitere Kündigungsschutzanträge auch im laufenden Verfahren zu stellen.
So behalte ich nicht nur die ursprünglich ausgesprochene Kündigung im Blick, sondern auch weitere rechtliche Risiken für den Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses.
Vergleich, Abfindung und gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Im Kündigungsschutzverfahren berate ich Sie zu den Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung oder eines gerichtlichen Vergleichs. Dabei prüfe ich, welche Lösung angesichts der Erfolgsaussichten, der wirtschaftlichen Folgen und Ihrer persönlichen Ziele sinnvoll ist.
Wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar oder eine gerichtliche Auflösung rechtlich möglich ist, prüfe ich auch die Voraussetzungen eines Auflösungsantrags nach §§ 9 und 10 KSchG. Dabei berücksichtige ich die gesetzlichen Voraussetzungen, die prozessualen Möglichkeiten und die Bemessung einer möglichen gerichtlichen Abfindung.
Ich unterstütze Sie bei der Bewertung von Vergleichsangeboten und achte darauf, dass neben der Abfindung auch weitere wichtige Punkte geregelt werden. Hierzu gehören beispielsweise der Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung, Resturlaub, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und die Erledigung weiterer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.
Auch besondere rechtliche Rahmenbedingungen, etwa bei einem Betriebsübergang, bei Sozialplanansprüchen oder im Zusammenhang mit einer Verbraucherinsolvenz, beziehe ich in meine Beratung ein, soweit sie für Ihren Fall relevant sind.
Ihre Interessen als Arbeitnehmer stehen im Mittelpunkt
Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag wirft häufig wichtige rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Situation realistisch einzuschätzen, rechtliche Risiken zu erkennen und die nächsten Schritte strategisch zu planen.
Ich prüfe Ihre Kündigung, berate Sie zum Aufhebungsvertrag, verhandle über eine angemessene Abfindung und vertrete Sie im Kündigungsschutzverfahren. Dabei berücksichtige ich die Besonderheiten Ihres Einzelfalls und verfolge das Ziel, Ihre Rechte als Arbeitnehmer bestmöglich durchzusetzen.
Sie haben eine Kündigung erhalten oder möchten einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen? Lassen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten frühzeitig einschätzen. Insbesondere wegen der dreiwöchigen Klagefrist sollten Sie nicht zu lange warten.