Tel.: 05031 - 5150580 | Mobil: 0155 - 61626348 | E-Mail: info@ra-vanhettinga.de
Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Wunstorf
Das Vertragsrecht bildet die Grundlage des privaten und wirtschaftlichen Rechtsverkehrs. Es regelt, wie Verträge wirksam zustande kommen, welche Rechte und Pflichten die Vertragsparteien treffen und wie Ansprüche bei Vertragsverletzungen rechtlich durchgesetzt werden können. Fehlerhafte oder unklare Vertragsregelungen führen häufig zu rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich Sie umfassend in allen Bereichen des Vertragsrechts – von der rechtssicheren Vertragsgestaltung über die sorgfältige Vertragsprüfung bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche. Ich unterstütze Sie insbesondere bei Kaufverträgen, Dienstleistungs- und Werkverträgen, Darlehensverträgen, Mietverträgen sowie bei der Prüfung und Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB).
Ziel meiner anwaltlichen Beratung ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Streitigkeiten zu vermeiden und Ihre wirtschaftlichen Interessen effektiv durchzusetzen. Im Konfliktfall vertrete ich Ihre Ansprüche konsequent gegenüber Vertragspartnern, Unternehmen und vor Gericht.
Kaufvertrag (§ 433 BGB)
Der Kaufvertrag zählt zu den wichtigsten Vertragsarten im Zivilrecht und verpflichtet den Verkäufer zur Übergabe und Übereignung einer mangelfreien Sache sowie den Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises und zur Abnahme der Ware. In der Praxis entstehen jedoch häufig Streitigkeiten wegen Sachmängeln, Gewährleistungsrechten oder fehlerhafter Vertragsklauseln.
Weist die Kaufsache Mängel auf, stehen dem Käufer verschiedene gesetzliche Rechte zu – insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises sowie Schadensersatz. Gerade bei hohen wirtschaftlichen Werten oder komplexen Vertragsbedingungen ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Als Rechtsanwalt im Vertragsrecht unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Prüfung von Kaufverträgen sowie bei der Bewertung von Haftungs- und Gewährleistungsklauseln, insbesondere unter Berücksichtigung des AGB-Rechts. Darüber hinaus vertrete ich Ihre Interessen konsequent bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen wegen Sachmängeln, Rücktritt, Gewährleistung oder Schadensersatz – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Dienstvertrag (§ 611 BGB)
Der Dienstvertrag spielt insbesondere im Arbeitsrecht, Beratungsrecht und bei freiberuflichen Tätigkeiten eine zentrale Rolle. Im Unterschied zum Werkvertrag schuldet der Dienstverpflichtete grundsätzlich keinen konkreten Erfolg, sondern die ordnungsgemäße und sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeit. Gerade deshalb kommt es in der Praxis häufig zu Streitigkeiten über Leistungsumfang, Vergütung, Haftung oder Vertragsbeendigung.
Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Prüfung von Dienstverträgen. Ich berate Sie insbesondere zu Vergütungsregelungen, Leistungsbeschreibungen, Haftungsfragen, Kündigungsmöglichkeiten sowie zu individuellen Vertragsklauseln und AGB-Regelungen. Ziel ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu vermeiden und klare vertragliche Strukturen zu schaffen.
Darüber hinaus vertrete ich Ihre Interessen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Vergütungs- und Leistungsansprüchen, etwa bei Vertragsverletzungen, Zahlungsrückständen oder Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Vertragserfüllung. Ich setze Ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht konsequent durch.
Werkvertrag (§ 631 BGB)
Der Werkvertrag unterscheidet sich vom Dienstvertrag dadurch, dass ein konkreter Erfolg geschuldet wird. Die Vergütung wird regelmäßig erst mit der ordnungsgemäßen Abnahme des Werkes fällig. Werkverträge spielen insbesondere im Bauwesen, Handwerk, IT-Bereich sowie bei Reparatur- und Entwicklungsleistungen eine zentrale Rolle. Fehlerhafte Leistungen, Verzögerungen oder unklare Vertragsregelungen führen dabei häufig zu erheblichen wirtschaftlichen Streitigkeiten.
Weist das Werk Mängel auf, stehen dem Besteller umfangreiche gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. Dazu gehören insbesondere Nacherfüllung, Selbstvornahme mit Vorschussanspruch, Minderung, Rücktritt vom Vertrag sowie Schadensersatz. Gerade bei Baumängeln, fehlerhaften Handwerkerleistungen oder IT-Projekten ist eine frühzeitige rechtliche Beratung entscheidend, um Ansprüche effektiv zu sichern und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden.
Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Werkverträgen. Ich prüfe insbesondere Abnahme- und Gewährleistungsklauseln, Haftungsregelungen, Vergütungsvereinbarungen sowie die vertragliche Risikoverteilung unter Berücksichtigung des AGB-Rechts. Ziel ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu minimieren und klare, belastbare Vertragsstrukturen zu schaffen.
Darüber hinaus vertrete ich Ihre Interessen konsequent bei Mängeln, Bauverzögerungen, Streitigkeiten über Vergütung oder Abnahme sowie bei Schadensersatzforderungen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Durch eine sorgfältige Vertragsprüfung und eine vorausschauende Vertragsgestaltung lassen sich viele Konflikte bereits im Vorfeld vermeiden und Ihre wirtschaftlichen Interessen langfristig absichern.